Schweizer Bankgeheimnis 1. Schweizer Konten 2. Kommunikation 3. Private Banking in der Schweiz 4. Invest-Partners Wealth Management AG


1. Schweizer Konten

 
F: Muss ich in die Schweiz kommen, um ein Konto zu eröffnen?
A: Nein. Siehe auch Wie funktioniert das in der Praxis?

Seitenanfang Seitenanfang

 
F: Sind Schweizer Bankkonten nur etwas für sehr reiche Leute?

A: Nein. Einige Banken bestehen bei ihren Kunden auf sehr hohen Guthaben, andere eröffnen gerne auch für bescheidenere Beträge ein Konto. Es gehört zu unseren Dienstleistungen, Sie bei der Suche nach einer Bank zu unterstützen, die für Ihre ganz persönliche Situation geeignet ist.

Seitenanfang Seitenanfang

 
F: Wie viel Geld muss ich mindestens anlegen, um über Sie ein Konto zu eröffnen?

A: Wir haben keine Mindestbeträge. Unsere Dienstleistungen wenden sich jedoch an Kunden, die Beträge ab 100.000 CHF (80.000 USD) oder äquivalente Summen anlegen möchten.

Seitenanfang Seitenanfang

 
F: Ich habe bereits ein Bankkonto in der Schweiz, bin aber mit dem Leistungsangebot nicht zufrieden. Kann ich mein bestehendes Konto behalten und trotzdem Ihre Beratung in Anspruch nehmen?

A: In vielen Fällen ist dies möglich, es hängt jedoch davon ab, bei welcher Bank Sie sind. Wir bieten Ihnen gerne eine individuelle Beratung an.

Seitenanfang Seitenanfang

 
F: Muss ich auf mein Schweizer Kontoguthaben Steuern zahlen?

A: Die Schweizer Regierung erhebt normalerweise keine Steuern für Gelder auf Schweizer Bankkonten von im Ausland lebenden Inhabern. (Weitere Informationen finden Sie unter Vorteile für internationale Kunden).

Seitenanfang Seitenanfang

 
F: Kann ich ein gemeinsames Konto eröffnen?

A: Unsere Kunden können zwischen einem Einzelkonto (mit nur einem Kontoinhaber) oder einem gemeinsamen Konto (mit zwei oder mehr zeichnungsbefugten Inhabern) wählen. Bei den meisten gemeinsamen Konten akzeptiert die Bank Aufträge von jedem einzelnen Kontoinhaber (mit anderen Worten: es müssen nicht alle Kontoinhaber unterzeichnen).

Seitenanfang Seitenanfang

 
F: Was passiert, wenn der Kontoinhaber verstirbt?

A: Bei einem gemeinsamen Konto kann der überlebende Kontoinhaber das Konto ohne Unterbrechung weiterführen, wenn ein Kontoinhaber verstirbt.

Stirbt der Inhaber eines Einzelkontos oder der letzte Inhaber eines gemeinsamen Kontos, wird das Vermögen auf dem Konto im Allgemeinen von der Schweizer Bank eingefroren (auch wenn eine andere Person über eine uneingeschränkte Vollmacht verfügt). Die Bank wartet dann die Ausstellung der Sterbeurkunde und die Nachweise der gesetzlichen Erben ab, ehe die Inhaberschaft auf die angegebenen gesetzlichen Erben übertragen wird. Beachten Sie bitte, dass die Banken durch das Schweizer Bankgeheimnis daran gehindert sind, sich wegen dieser Dokumente an andere Behörden in der Schweiz oder in anderen Ländern zu wenden.

Seitenanfang Seitenanfang

 
F: Wie kann ich das Einfrieren meines Kontos verhindern?

A: Um die durch das Einfrieren eines Kontos entstehenden Probleme zu umgehen und nach dem Tod eine reibungslose Nachfolge zu erreichen, wählen viele Kunden eine gesetzliche Struktur, etwa eine Stiftung oder einen Trust, um ihr Geld anzulegen. Beim Aufbau einer solchen Einrichtung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Stiftungen sind eine Art "Testament zu Lebzeiten". Hier hat der Kontoinhaber zu seinen Lebzeiten die absolute Kontrolle über sein Vermögen und kann bestimmen, wem dieses Vermögen nach seinem Tod zufallen soll. Trusts dienen auf eine etwas andere Art einem ähnlichen Zweck und werden häufig von den Angehörigen der angelsächsischen Nationen bevorzugt.

Seitenanfang Seitenanfang

 
F: Wie kann ich bei meiner Bank Geld abheben?

A: Abhebungen sind wie folgt möglich:

  1. Per Überweisung an jede beliebige Bank Ihrer Wahl.
  2. An jedem teilnehmenden Geldautomaten weltweit.
  3. Mit Kredit- oder Kontokarte zum Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen in der Schweiz oder im Ausland.
  4. Bar bei jeder Zweigstelle der Bank in der Schweiz.
Seitenanfang Seitenanfang


2. Kommunikation


 
F: Wie erhalte ich Informationen zu meinem Konto?
A: Ihre Bank übersendet Ihnen regelmässig Kontoauszüge sowie schriftliche Bestätigungen über jede Kontotransaktion.

Seitenanfang Seitenanfang

 
F: In welcher Sprache erfolgt die schriftliche Korrespondenz mit der Bank?
A: Unsere Kunden erhalten ihre Bankkorrespondenz gewöhnlich in Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch oder Spanisch.

Seitenanfang Seitenanfang

 
F: Was ist, wenn ich eine Frage zu meinem Konto habe?
A: Bitte wenden Sie sich damit an uns. Invest-Partners erhält Kopien der gesamten Kundenkorrespondenz, auch wenn der Kunde seine Korrespondenz selbst nicht erhalten möchte.

Seitenanfang Seitenanfang

 
F: Wie kann ich Sie oder die Bank erreichen?
A: Invest-Partners kümmert sich normalerweise um alle Kontakte mit der Bank in Ihrem Auftrag. Sie sind jedoch natürlich jederzeit eingeladen, sich mit Mitarbeitern der Bank zu treffen, wenn Sie in der Schweiz sind. Unsere Kunden können uns auf alle möglichen, ihnen genehmen Arten erreichen: per Telefon, Fax, Brief oder E-Mail.

Seitenanfang Seitenanfang



3. Private Banking in der Schweiz


 
F: Wie sicher ist mein Geld?
A: Die Tradition der Schweizer Banken geht bereits auf über 200 Jahre zurück. In dieser Zeit haben sich die Schweizer Banken dank ihrer unerreichten Sicherheit, Diskretion und Vertrauenswürdigkeit einen konkurrenzlosen Ruf erworben. Die Depotbanken, mit denen wir zusammenarbeiten, wurden wegen ihrer ausgezeichneten Bonität und ihrem erstklassigen Dienstleistungsangebot ausgewählt.

Seitenanfang Seitenanfang

 
F: Wie kann ich mehr über Private Banking in der Schweiz erfahren?
A: Am besten ist es, Sie kommen einfach in die Schweiz, und sehen sich die Banken selbst einmal an. Wir arrangieren gerne Einführungsbesuche für Kunden, die an eine Geldanlage in der Schweiz denken.

Seitenanfang Seitenanfang



4. Invest-Partners Wealth Management AG


 
F: Mit welchen Banken arbeiten Sie zusammen?
A: Derzeit arbeiten wir mit fünf hochrangigen Banken zusammen, einschliesslich einer der grossen globalen Schweizer Banken und einer Institution mit AAA-Rating. Siehe auch Unsere Partnerbanken
.
Seitenanfang Seitenanfang

 
F: Wie kann ich Sie persönlich treffen?
A: Gerne begrüssen wir Sie persönlich in unserem Büro im Bankenviertel von Zürich. Wenn Sie am Flughafen Zürich umsteigen, sprechen wir gerne auch dort mit Ihnen.

Wir sind ausserdem jedes Jahr häufig im Ausland unterwegs, so dass es nicht schwer sein dürfte, einen passenden Ort für eine Besprechung zu finden.

Seitenanfang Seitenanfang

 
Bewertung Ihrer Risikobereitschaft

Disclaimer

Englisch | Japanisch | Spanisch | International copywriting & localisation by: Jt/WIP